Der Anfang vom Ende des “GoMoPa”-“Nawito”-Google-Terrors

BGH-Urteil zu Suchmaschinen
Richter nehmen Google-Vorschläge unter die Lupe
Ein Kosmetikhersteller hat vor dem BGH ein wegweisendes Urteil erstritten: Künftig können Suchmaschinenbetreiber für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts bei sogenannten Autocomplete-Vorschlägen haftbar gemacht werden.

Von Michael Reissenberger, SWR

Gernot Lehr, der Anwalt von Bettina Wulff, die ihren Ruf gegen Rotlichtgerüchte vor Gericht verteidigt, hatte den richtigen Riecher, als er kürzlich eine Vertagung des laufenden Verfahrens erwirkte. Denn das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sorgt künftig für Schutz für alle, die sich beim Googeln ihres Namens von Suchvorschlägen beleidigt fühlen.

Die Bundesrichter nehmen jetzt die Betreiber von Suchmaschinen stärker in die Pflicht. Sie müssen zwar nicht selber das Netz auf alle Suchwortkombinationen, die vielleicht Anstoß erregen könnten, durchpflügen. Denn – so sagen die Bundesrichter – im Prinzip sei gegen eine Suchwortergänzung nichts einzuwenden. Schließlich würden von einer Rechenmaschine zunächst nur Suchvorschläge von Internetnutzern ausgewertet.

Geldentschädigung für Rufschädigungen

Aber sie müssen spätestens reagieren, wenn Betroffene auf solche Rufschädigungen per Internet hinweisen. Die Internetunternehmen müssen dann zumindest rechtswidrige Verletzungen des Persönlichkeitsrechts abstellen und bei weiteren Verstößen auch eine Geldentschädigung bezahlen.

Schutz der Persönlichkeitsrecht hat Vorrang
tagesschau 20:00 Uhr, 14.05.2013, Gigi Deppe, SWR
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Ein Kosmetikhersteller hat dieses Urteil für Google-Geschädigte erstritten. Er sah seinen Namen zu Unrecht mit den Kombinationswörtern Scientology und Betrug in den Schmutz gezogen und bestand darauf, dass er in keinerlei Zusammenhang mit diesem als geldgierig verrufenen Sektenbetrieb steht oder stand. Zudem sei ihm kein Betrug vorzuwerfen, es habe auch kein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegeben. Die Suchergebnisse von Google würden auch keine einzige Seite auflisten, die eine Verbindung zwischen dem Kosmetikhersteller und den beiden Ergänzungswörtern Scientology und Betrug aufweisen.

Ihm hatten Kölner Richter in zwei Instanzen den Schutz gegen den Internetriesen verweigert. Es seien schließlich nur mathematische Effekte je nach Suchworthäufigkeit, kein Internetnutzer nehme für bare Münze, welche Suchwortvorschläge da kommen, so hatten die Kölner Juristen argumentiert.

Hintergrund
Googles Autocomplete-Funktion
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Google allzu dickfellig

Doch nun muss Google solche Beschwerden wegen Rufmords ernster nehmen. Auch im Fall von Bettina Wulff dürfte mit dem jetzigen Bundesgerichtshofurteil klar sein, dass der Internetkonzern sich in den letzten Monaten allzu dickfellig verhalten hat. Die Rotlichtgerüchte um die Präsidentengattin, die der Google-Suchwortmodus verbreitet hat, waren ja schon seit längerem öffentliches Thema, bis sich Bettina Wulff entschloss, dagegen vorzugehen. Hier dürfte sehr spannend werden, ob und welche Geldentschädigung hier verlangt werden kann.

Der Bundesgerichtshof hatte auch im vorliegenden Fall noch nicht darüber zu entscheiden, weil er das Kölner Musterverfahren nochmal an die untere Instanz zur Nachbesserung zurückgeschickt hat. Die Bundesrichter kündigten aber im Grundsatz bei solchen Google-Rufschädigungen einen Anspruch auf Geldentschädigung zumindest in engen Grenzen an.