Die Zersetzung-Richtlinie der STASI – Heute so aktuell wie damals !

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Die Zersetzung war eine vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR eingesetzte geheimpolizeiliche Arbeitstechnik. Sie diente zur Bekämpfung vermeintlicher und tatsächlicher politischer Gegner. Die im Rahmen einer 1976 erlassenen Richtlinie definierten Zersetzungsmaßnahmen wurden vom MfS vornehmlich in den 1970er und 1980er Jahren in Operativen Vorgängen gegen oppositionelle Gruppen und Einzelpersonen eingesetzt. Fast durchgehend konspirativ angewandt, ersetzten sie den offenen Terror der Ära Ulbricht.

Als repressive Verfolgungspraxis beinhaltete die Zersetzung umfangreiche, heimliche Steuerungs- und Manipulationsfunktionen bis in die persönlichsten Beziehungen der Opfer hinein. Das MfS griff dabei auf das Netz an „Inoffiziellen Mitarbeitern“ (IM), staatliche Einflussmöglichkeiten auf alle Arten von Institutionen sowie die „Operative Psychologie“ zurück. Durch gezielte psychische Beeinträchtigung oder Schädigung versuchte das MfS auf diese Weise, den als Gegnern bzw. Feinden wahrgenommenen Dissidenten und Oppositionellen die Möglichkeiten für „feindliche Handlungen“ zu nehmen.

Durch die Offenlegung zahlreicher Stasi-Unterlagen in Folge der politischen Wende in der DDR ist der Einsatz von Zersetzungsmaßnahmen durch das MfS gut dokumentiert. Schätzungen gehen von einer insgesamt vier- bis fünfstelligen Anzahl von Personen aus, die mit Zersetzungsmaßnahmen belegt wurden.[1] Schätzungen zufolge wurden unter 5000 von ihnen hierdurch „nachhaltig geschädigt“.[2] Opfer von Zersetzungsmaßnahmen haben bei nachweislicher systematischer, beruflicher und/oder gesundheitlicher Schädigung durch das MfS einen Anspruch auf Rehabilitation gemäß 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz.

siehe

https://de.wikipedia.org/wiki/Zersetzung_%28Ministerium_f%C3%BCr_Staatssicherheit%29

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zersetzungs_richtlinie