
Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) wurde unter strenger Anleitung sowjetischer Geheimdienste (NKWD, MGB bzw. KGB) aufgebaut und hat bis fast zum Ende eng mit ihnen zusammengearbeitet. Die Unterordnung unter sowjetische Dienste wurde seit 1957 gelockert, aber das KGB hatte gegenüber den DDR-Genossen grundsätzlich das erste und das letzte Wort. Mielke selbst bezeichnete (1981) das MfS als “Kampfabteilung der ruhmreichen sowjetischen Tscheka” (Sammelbegriff für die sowjetische Geheimpolizei).
Agierte das KGB ursprünglich als Teil der Besatzungsmacht, die sich keinen vertraglichen Bindungen durch ihren Kooperationspartner in der SBZ/DDR unterziehen musste, so wurde der völkerrechtliche Status der DDR ab Mitte der 50er Jahre aufgewertet. Auch die Beziehungen zwischen den Diensten wurden auf vertragliche Ebene gestellt. Zumindest die Form von Konsultationen und Vereinbarungen wurde nun beachtet. Auf dieser Website finden Sie Dokumente, in denen sich die Beziehung zwischen MfS und KGB entsprechend niedergeschlagen hat: Verträge über die Zusammenarbeit beider Geheimdienste wie jener vom 6. Dezember 1973, “Protokolle” über die Zusammenarbeit, die faktisch Arbeitsvereinbarungen waren, und Aufzeichnungen zu Treffen zwischen den Spitzen des MfS und des KGB.
Die Dokumentation ist entstanden im Zusammenhang mit einem Vorhaben mit dem History and Public Policy Project des Woodrow Wilson Center in Washington. Mit diesem Gemeinschaftsvorhaben verschiedener Archive in ehemaligen sowjetischen Satellitenstaaten wird versucht, die weitgehende Unzugänglichkeit der KGB-Akten in Russland (wenngleich etliche KGB-Dokumente an anderer Stelle zu finden sind) für westliche Forscher auszugleichen. Es wird den Spuren nachgegangen, die der KGB in den heute besser zugänglichen Archiven seiner “Bruderorgane” hinterlassen hat.
QUELLE: BStU
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