Die STASI und die Parteispenden-Affäre

ALTKANZLER HELMUT KOHL

Ende März 2000 wurde bekannt, dass die STASI spätestens seit 1976 über die Schweizer Konten und schwarze Spenden der West-CDU informiert war. Kohl wurde wohl schon seit Jahrzehnten von der Stasi abgehört. In Folge erklärte dasBundesinnenministerium , es seien vor der Wiedervereinigung auf Beschluss der Regierung Kohl Stasi-Abhörprotokolle westdeutscher Politiker vernichtet worden.

Am 6. Mai 2000 wurde bekannt, dass Kohl angeblich auch Geld aus dem SED-Vermögen nach dem Zusammenbruch der DDR erhalten haben soll.

SED- UND DDR-“VERMÖGENSVERWALTER”  ALEXANDER SCHALCK-GOLODKOWSKI

Im Januar 2000 hatte die Staatsanwaltschaft Bonn Ermittlungen gegen Kohl wegen Verdachts der Untreue aufgenommen.

Am 31. Januar 2001 fand eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin statt; bei dieser war unter anderem der Anti-Korruptionsexperte Uwe Dolata als Beigeladener anwesend. Dieser führte aus: „Herr Richter, stellen Sie sich vor, Sie würden ein Auto klauen. Stellen Sie sich vor, dort, wo sie leben, gibt es ein Gesetz, das besagt, es sei verboten, Autos zu klauen. Stellen Sie sich vor, Sie werden dabei erwischt, wie sie dieses Auto klauen. Stellen Sie sich vor, Sie werden nicht dafür verurteilt, dass sie ein Auto geklaut haben und dabei erwischt wurden – weil es kein Gesetz gibt, das besagt, dass Sie für den verbotenen Diebstahl bestraft werden. Diese verwirrende Logik ist im deutschen Parteiengesetz Realität.“, so Dolata. Das Gericht entschied, dass die CDU trotz der Affäre auf ihre staatlichen Zuschüsse nicht verzichten muss.

Am 3. März 2001 stimmte das Landgericht Bonn der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Kohl zu; Kohl musste aber eine Geldbuße von 300.000 DM zahlen. Das Gericht begründete diese Zustimmung u. a. mit den Worten „weil die Rechtslage unklar ist und selbst im Falle einer Anklageerhebung und eventueller Verurteilung bei Würdigung aller Umstände von Tat und Täterpersönlichkeit aller Voraussicht nach nur eine Geldstrafe in Betracht käme, welche die in Erwägung gezogene freiwillige Zahlung nicht überschreiten würde“ und dem mangelnden Interesse des Geschädigten selbst (der CDU) an einer weiteren Verfolgung des Falles. Zu den mildernden Umständen rechnete das Gericht Kohls politisches „Engagement“ und seine „Verdienste“ und dass die Tat „nicht der persönlichen Bereicherung diente“. Ebenso müssten die „persönlich herabwürdigenden Angriffe in der Medienberichterstattung mildernd berücksichtigt werden“.

Als weiteren mildernden Umstand hob das Gericht den „Täter-Opfer-Ausgleich“ hervor, „nachdem der Beschuldigte im Rahmen einer legalen Spendensammelaktion den der CDU entstandenen finanziellen Nachteil, soweit er von ihm zu verantworten ist, bei weitem wiedergutgemacht hat“. Kohl hatte in einer neuen Spendensammelaktion 6 Millionen DM von Unternehmern und Prominenten gesammelt und selbst 700.000 DM beigesteuert, um den Schaden für die CDU abzumildern. Unter diesen Spendern waren u. a. Uschi Glas, Heiner Lauterbach, Dieter Thomas Heck, Artur Brauner und Michael Holm. Den größten Betrag spendete Leo Kirch mit einer Million DM.

 

DER UNTERSUCHUNGSBERICHT DES BUNDESTAGES ZUR PARTEISPENDEN-AFFÄRE – DOWNLOAD

SPENDENAFFÄRE-UNTERSUCHUNGSBERICHT