Gomopa
Anwälte als Finanzierungsquelle
Von Renate Daum
Der Anlegeranwalt Jochen Resch kommt neuerdings oft in den Pressemitteilungen vor, die der Finanzdienst Gomopa ungefragt an Redaktionen verschickt. Als „Deutschlands bekannteste Anlegerschutzkanzlei“ wird Resch Rechtsanwälte in einem Bericht über das Ende der Noa Bank vorgestellt. Zu Schrottimmobilien äußert sich Resch, zu einem Skandal um den Immobilienfondsanbieter Volkssolidarität. Die Offenheit ist neu. Früher ging Gomopa Resch hart an und konfrontierte ihn mit Vorwürfen. Doch einige Formulierungen in einer Teilhaberinformation zur finanziellen Situation Gomopas vom Juli 2010 legen nahe, dass der Sinneswandel vielleicht nicht nur Zufall ist.
Gomopa, eigentlich Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC mit Sitz in New York, ist seit mehr als zehn Jahren aktiv. Auf der Website ist unter den Fachautoren der bekannte Bestsellerautor Jürgen Roth aufgelistet. Im Handelsregister der deutschen Zweigniederlassung ist als Geschäftszweck an erster Stelle „wirtschaftliche Beratung, insbesondere des Mittelstandes“ aufgelistet. Dazu gehöre „die Präsentation von Firmen im Internet und anderen Medien“. Die Verbindung des Dienstes mit einem Nachrichtenportal im Internet sieht Gomopa-Gründer Mark Vornkahl nicht als Problem: „Ein Interessenkonflikt zwischen kostenpflichtiger Beratung, Informationsabonnement und öffentlicher Aufklärung ist uns seit Bestehen nicht untergekommen.“
Anwalt Resch spricht von Rechercheauftrag
Bauträgergesellschaft als wichtige Finanzquelle
Eine wichtige Finanzierungsquelle von Gomopa war laut der Teilhaberinformation auch eine Bauträgergesellschaft, gegen die Anwalt Resch im Auftrag von Anlegern vorgegangen war. Im Zusammenhang mit deren Muttergesellschaft Estavis war Gomopa sogar schon mit Nötigungsvorwürfen konfrontiert worden. Als ein umstrittener Anlegerschützer einen Vertrag des Immobilienkonzerns mit Gomopa in die Hände bekam, las er eine Erpressung hinein. Auf seine Anzeige hin nahm die Staatsanwaltschaft aber nicht einmal Ermittlungen auf. „Estavis wurde nicht erpresst“, stellt ein Sprecher der Immobilienfirma klar. Die Estavis-Tochter B&V schloss sogar einen neuen Beratungsvertrag ab und zahlte viermal 5000 Euro – in gegenseitigem Einvernehmen, wie der Estavis-Sprecher betont.
Jüngst kam nun der Wirtschaftsdetektiv Medard Fuchsgruber – Aushängeschild und Kooperationspartner von Gomopa – ins Gerede. Bevor das Bündnis besiegelt wurde, bekam er im Frühjahr 2010 einen Auftrag aus Kassel, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Der Wirtschaftsdetektiv sollte herausfinden, wer hinter üblen Angriffen und Erpressungsversuchen gegen Immovation stecke. In einem zweiten, davon unabhängigen Schritt sollte Fuchsgruber versuchen, böse Berichte und Kommentare bei Gomopa über das Immobilienhandelsunternehmen zu unterbinden. Insgesamt erhielt er dafür 67 500 Euro.
Glaubwürdigkeitsproblem bei Seriositätsüberprüfung
Umzug soll Anwälten Arbeit erschweren
Und es gibt noch mehr Probleme: Ein Minister sei auf einen Vorstand von Immovation hereingefallen, hatte Gomopa berichtet. Eine Ente, deren Weiterverbreitung gerichtlich verboten wurde. Im Fall Wirecard hatte ein Bericht die Aktie abstürzen lassen. Hinterher stellte sich heraus, dass die zentrale Aussage falsch war.
Als „größtes Problem“ schildert Maurischat Teilhabern die „sprunghaft gestiegenen Kosten für juristische Beratung“, seit die Zweigniederlassung in Deutschland eröffnet worden sei. Dadurch sei es Anwälten gelungen, einstweilige Verfügungen und Ähnliches zuzustellen, mit denen Äußerungen untersagt würden. Eine Lösung dafür präsentiert Maurischat den Teilhabern auch gleich. Ein System zur Fehlervermeidung? Nein. Die Liquidierung der deutschen Zweigniederlassung. Es schwebe ihnen vor, den Sitz der Verwaltung von New York in die Schweiz zu verlagern und den Ort der Geschäftsentscheidung nach Spanien. Und das erschwere Rechtsanwälten die Arbeit, die gegen Gomopa vorgehen wollten.
Quelle: BÖRSE ONLINE 38/2010 vom 16.9.2010
Der “freiwillige” Beratungsvertrag zwischen “GoMoPa” und estavis
Die wichtigste Finanzierungsquelle von “GoMoPa” war laut der Teilhaberinformation auch eine Bauträgergesellschaft, gegen die Anwalt Resch im Auftrag von Anlegern vorgegangen war. Deren Muttergesellschaft Estavis schloss einen “freiwilligen Beratervertrag” mit “GoMoPa” – das ist das Strickmuster der Resch-”GoMoPa”-Vorgehensweise…
Schon eigenartig. Da hat Gomopa eine eigene GmbH in Berlin – eine 100 % Tochter der Goldman, Morgenstern & Partners LLC – schliesst aber Verträge mit Erfüllungsort Deutschland mit dem Gerichtsstand New York. Die GmbH bestand bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
GoMoPa GmbH, Berlin(Unter den Linden 21, 10117 Berlin). Firma: GoMoPa GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Die wirtschaftliche Beratung, insbesondere des Mittelstandes, in der europäischen Gemeinschaft unter der Wortmarke GoMoPa. Dazu gehören die Präsentation von Firmen im Internet und anderen Medien, Vermietung von Werbeflächen auch im Internet, die Vermittlung von Handels- und Wirtschaftskontakten und Werbung auch über das Internet sowie das Bereitstellen von Informationen und Portalen im Internet. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Reski, Peter, *23.12.1952, Verden/Aller; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
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BERATUNGSVERTRAG
Zwischen der
ESTAVIS AG
Uhlandstrasse 165
D-10719 Berlln
– im folgenden ESTAVIS genannt –
Und
Goldman, Morgenstern & Partners LLC.
575 Madison Avenue, 10th floor
New York, NY 10022-2511
USA
– im folgenden GoMoPa genannt –
I. AUFTRAG UND DURCHFÜHRUNG
1.1 ESTAVIS beauftragt GoMoPa mit der Erarbeitung elnes neuartigen Vertrlebskonzeptes für den Abverkauf Denkmalgeschützter
Immoblilien an eine entsprechende Klientel, die unter zur Hilfenahme des lnternets und unter Einhaltung verbraucherrechtlicher Auflagen geworben werden soll.
1.2. Dazu gehören: Vorschläge zur Herstetlung von Internetseiten und entsprechender Werbung, Kostenberatung, Überwachung
und Einholung entsprechender Angebote, Personalsuche, Verhandlungen mit affilablen Anbietern, Vermittlung von Consutern.
1.3 Die Durchführung erfolgt in enger und ständiger Abstimmung mit einem Vertreter des Vorstands der ESTAVIS AG, sowie
rechtlichen und steuerlichen Beratern der ESTAVIS. GoMoPa wird diesbezüglich entsprechende Vorschläge erarbeiten, die detalllierte und
schriftliche und mündliche Empfehlungen auf Basis der von ESTAVIS angestrebten Zlele beinhalten.
1.4 Weitere Beratungsleistungen GoMoPa’s bezlehen slch nicht auf Rechts- oder Steuerberatung, haben aber Unterhändler
Gespräche sowie die Vermittlung entsprechender Consulter zum Inhalt, jedoch ohne rechtsverbindliche Vollmacht.
2. HONORAR
2.1 Für die Erbringung der genannten Leistunqen zahlt die ESTAVIS an GOMOPA ein Honorar In Höhe von 75.000.- € (Fünfundsiebzigtausend Euro). Das Honorar lst fällig wie folqt:
2.2. Bis zum 21.08.2009 eine Abschlagszahlung In Höhe von 50.000.- Euro. Anschliessend jeweils zum Ende eines Monats (beginnend mit dem August) 5 Teilbeträge in Höhe von jeweils 5.000,- Euro gezahlt. Zahlungen erfolgen gegen Rechnunqsstellung.
2.3. Leistungen, dle eventuell darüber hlnaus zu erbringen sind (eventuelte Reisekosten, Spesen, zusätzliche Aufgaben und
Arbeiten) werden separat und ausschliesslich nach Absprache in Rechnung gestellt und von ESTAVIS gezahlt.
3. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
3.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der Vereinbarung im
Übriqen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von
Lücken, die sich In dieser Verelnbarung etwa herausstellen könnten.
3.2 Aenderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für
ehe Abbedingung dieser Schriftformklausel.
3.3 Erfülllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist New York.
Berlln den, New York den, 13.08.20O9
ESTAVIS AG Goldman Morgenstern & Partners llc
Mozanovski F. Lanz Klaus Maurischat


