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Börse Online über die erfundenen “GoMoPa”-Partner Goldman, Morgenstern & Partner und RA Resch
Der Anlegeranwalt Jochen Resch kommt neuerdings oft in den Pressemitteilungen vor, die der Finanzdienst Gomopa ungefragt an Redaktionen verschickt. Als „Deutschlands bekannteste Anlegerschutzkanzlei“ wird Resch Rechtsanwälte in einem Bericht über das Ende der Noa Bank vorgestellt. Zu Schrottimmobilien äußert sich Resch, zu einem Skandal um den Immobilienfondsanbieter Volkssolidarität. Die Offenheit ist neu. Früher ging Gomopa Resch hart an und konfrontierte ihn mit Vorwürfen. Doch einige Formulierungen in einer Teilhaberinformation zur finanziellen Situation Gomopas vom Juli 2010 legen nahe, dass der Sinneswandel vielleicht nicht nur Zufall ist.
Gomopa, eigentlich Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC mit Sitz in New York, ist seit mehr als zehn Jahren aktiv. Auf der Website ist unter den Fachautoren der bekannte Bestsellerautor Jürgen Roth aufgelistet. Im Handelsregister der deutschen Zweigniederlassung ist als Geschäftszweck an erster Stelle „wirtschaftliche Beratung, insbesondere des Mittelstandes“ aufgelistet. Dazu gehöre „die Präsentation von Firmen im Internet und anderen Medien“. Die Verbindung des Dienstes mit einem Nachrichtenportal im Internet sieht Gomopa-Gründer Mark Vornkahl nicht als Problem: „Ein Interessenkonflikt zwischen kostenpflichtiger Beratung, Informationsabonnement und öffentlicher Aufklärung ist uns seit Bestehen nicht untergekommen.“
Anwalt Resch spricht von Rechercheauftrag
Doch die Nutzer des Portals erfuhren bislang nicht, ob mit Personen oder Organisationen, über die berichtet wurde, vertragliche Beziehungen bestehen. Reschs Kanzlei war laut Teilhaberinformation zeitweise eine wichtige Finanzierungsquelle von Gomopa. Darin berichtet Gomopa-Mitgründer Klaus Maurischat, dass eine Vereinbarung mit der Kanzlei „momentan 7500,- Euro im Monat einbringt – rund 25 Prozent unserer monatlichen Kosten!“. Für „individuelle Mandantenanwerbung“ stehe die Gesellschaft mit mehreren Anwaltskanzleien in Verhandlungen.Anwalt Resch stellt zum Inhalt der Vereinbarung klar: „Wir haben einen einmaligen Rechercheauftrag erteilt, der im üblichen Rahmen honoriert wird.“ Mit Mandantenbeschaffung habe das nichts zu tun. Was Gomopa von einer Mandantenanwerbung hätte, ist auch unklar. Denn Anwälte dürfen dafür nicht bezahlen. Auf unsere Anfrage zu dieser und weiteren Fragen gab Vornkahl keine inhaltliche Antwort beziehungsweise verwahrte sich gegen Zitate aus den entsprechenden Passagen seiner E-Mail, weil er einem Mitbewerber „keine Auskünfte zur Ausgestaltung unseres Geschäftsbetriebes gebe“. Das verblüfft, denn BÖRSE ONLINE betreibt das Anlegerschutzportal http://www.graumarktinfo.de, ist aber keine Unternehmensberatung. Gomopa betont dagegen, nichts mit Anlegerschutz zu tun zu haben.