Der “freiwillige” Beratungsvertrag zwischen “GoMoPa” und estavis

Die wichtigste Finanzierungsquelle von “GoMoPa” war laut der Teilhaberinformation auch eine Bauträgergesellschaft, gegen die Anwalt Resch im Auftrag von Anlegern vorgegangen war. Deren Muttergesellschaft Estavis schloss einen “freiwilligen Beratervertrag” mit “GoMoPa” – das ist das Strickmuster der Resch-”GoMoPa”-Vorgehensweise…

Schon eigenartig. Da hat Gomopa eine eigene GmbH in Berlin – eine 100 % Tochter der Goldman, Morgenstern & Partners LLC – schliesst aber Verträge mit Erfüllungsort Deutschland mit dem Gerichtsstand New York. Die GmbH bestand bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

GoMoPa GmbH, Berlin(Unter den Linden 21, 10117 Berlin). Firma: GoMoPa GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Die wirtschaftliche Beratung, insbesondere des Mittelstandes, in der europäischen Gemeinschaft unter der Wortmarke GoMoPa. Dazu gehören die Präsentation von Firmen im Internet und anderen Medien, Vermietung von Werbeflächen auch im Internet, die Vermittlung von Handels- und Wirtschaftskontakten und Werbung auch über das Internet sowie das Bereitstellen von Informationen und Portalen im Internet. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Reski, Peter, *23.12.1952, Verden/Aller; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

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BERATUNGSVERTRAG

Zwischen der
ESTAVIS AG
Uhlandstrasse 165
D-10719 Berlln
– im folgenden ESTAVIS genannt –
Und

Goldman, Morgenstern & Partners LLC.
575 Madison Avenue, 10th floor
New York, NY 10022-2511
USA
– im folgenden GoMoPa genannt –

I. AUFTRAG UND DURCHFÜHRUNG

1.1 ESTAVIS beauftragt GoMoPa mit der Erarbeitung elnes neuartigen Vertrlebskonzeptes für den Abverkauf Denkmalgeschützter
Immoblilien an eine entsprechende Klientel, die unter zur Hilfenahme des lnternets und unter Einhaltung verbraucherrechtlicher Auflagen geworben werden soll.
1.2. Dazu gehören: Vorschläge zur Herstetlung von Internetseiten und entsprechender Werbung, Kostenberatung, Überwachung
und Einholung entsprechender Angebote, Personalsuche, Verhandlungen mit affilablen Anbietern, Vermittlung von Consutern.
1.3 Die Durchführung erfolgt in enger und ständiger Abstimmung mit einem Vertreter des Vorstands der ESTAVIS AG, sowie
rechtlichen und steuerlichen Beratern der ESTAVIS. GoMoPa wird diesbezüglich entsprechende Vorschläge erarbeiten, die detalllierte und
schriftliche und mündliche Empfehlungen auf Basis der von ESTAVIS angestrebten Zlele beinhalten.
1.4 Weitere Beratungsleistungen GoMoPa’s bezlehen slch nicht auf Rechts- oder Steuerberatung, haben aber Unterhändler
Gespräche sowie die Vermittlung entsprechender Consulter zum Inhalt, jedoch ohne rechtsverbindliche Vollmacht.

2. HONORAR
2.1 Für die Erbringung der genannten Leistunqen zahlt die ESTAVIS an GOMOPA ein Honorar In Höhe von 75.000.- € (Fünfundsiebzigtausend Euro). Das Honorar lst fällig wie folqt:
2.2. Bis zum 21.08.2009 eine Abschlagszahlung In Höhe von 50.000.- Euro. Anschliessend jeweils zum Ende eines Monats (beginnend mit dem August) 5 Teilbeträge in Höhe von jeweils 5.000,- Euro gezahlt. Zahlungen erfolgen gegen Rechnunqsstellung.
2.3. Leistungen, dle eventuell darüber hlnaus zu erbringen sind (eventuelte Reisekosten, Spesen, zusätzliche Aufgaben und
Arbeiten) werden separat und ausschliesslich nach Absprache in Rechnung gestellt und von ESTAVIS gezahlt.

3. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

3.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der Vereinbarung im
Übriqen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von
Lücken, die sich In dieser Verelnbarung etwa herausstellen könnten.
3.2 Aenderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für
ehe Abbedingung dieser Schriftformklausel.
3.3 Erfülllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist New York.

Berlln den, New York den, 13.08.20O9

ESTAVIS AG Goldman Morgenstern & Partners llc
Mozanovski F. Lanz Klaus Maurischat

Hier die Opfer-Liste der “GoMoPa” aus 2011

Die aktuelle Opferlist der “GoMoPa”-Gangster:

Folgende Firmen und Personen wurden u.a. von Peter Ehlers (wenn er denn so heisst) und “GoMoPa”, dem STASI-”NACHICHTENDIENST” seit Jahresanfang – ohne jeden Beweis – verunglimpft, um daraus Profit für Ihren postkommunistischen Saftladen zu schlagen:

– Angela Merkel

– Wolfgang Schäuble

– Accessio AG

– Antek International

– Andreas Decker

– Anna Schwertner

– Bernd Müller

– Bernd Pulch

– Beluga

– Bliznet Group Inc.

– Centrum Immobilien

– Coldwell Banker

– CPA Capital Partners

– CSA

– Debiselect

– Deutsche Bank

– DKB Bank

– Dr. Paul Jensen

– Ekrem Redzepagic

– Erste Mai GmbH

– Express Kurier Europa

– FRONTAL 21

– Garbe

– General Global Media

– Genfer Kreditanstalt

– HCI

– HypoLeasing

– Kreis Sparkasse Tübingen

– Leipziger Bauträger (etliche Firmen, hier subsummiert)

– Lothar Berresheim

– Martina Oeder

– Martin Sachs

– Meridian Capital

– Money Pay

– Oak Tree

– Prime Estate

– Prosperia Mephisto 1 GmbH & Co KG

– Stefan Schramm

– Teldafax

– TipTalk.com

– Wirecard

Natürlich alles OHNE IRGENDEINEN BEWEIS VON VORBESTRAFTEN SERIENBETRÜGERN AUF EINER HOMEPAGE MIT KEINER ECHTEN PERSON IM IMPRESSUM STATTDESSEN MIT EINER NEW YORKER BRIEFKASTENADRESSE IM AUFTRAG MUTMASSLICH VON RA JOCHEN RESCH UND RA MANFRED RESCH, PETER EHLERS UND GERD BENNEWIRTZ -UND UNTER MITARBEIT VON GOOGLE, DEUTSCHLAND,

ALS “FRONTMANN” VON “GOMOPA” AGIERT DER DUTZENDWEISE VORBESTRAFTE KLAUS MAURISCHAT UNTER ANDEREM WEGEN BETRUGES AN SEINEM EIGENEN ANLEGER

Das Urteil gegen„GoMoPa“-Maurischat: Betrug am eigenen Anleger wg € 10.000,-

110401 6 Neues Opfer der RA Resch GoMoPa   STASI Kriminellen: Vorbestrafte GoMoPa Anlegerbetrüger   krankhaft kriminell h
Die Verurteilung von Klaus Maurischat und Mark Vornkahl wegen Betruges am eigenen Anleger Klaus Maurischat und Mark Vornkahl, Betreiber vonwww.gomopa.net: Am 24. April 2006 war die Verhandlung am Amtsgericht Krefeld in der Betrugssache: Mark Vornkahl / Klaus Maurischat ./. Dehnfeld. Aktenzeichen: 28 Ls 85/05 Klaus MaurischatLange Straße 3827313 Dörverden.Das in diesem Verfahren ausschließlich diese Betrugsache verhandelt wurde, ist das Urteil gegen Klaus Maurischat recht mäßig ausgefallen.Zusammenfassung der Verhandlung vom 24.04.2006 vor dem Schöffengericht des AG Krefeld in der Sache gegen Klaus Maurischat und Mark Vornkahl.Zur Hauptverhandlung erschienen:Richter Dr. Meister, 2 Schöffen,Staatsanwalt, Angeklagter Klaus Maurischat, vertr. durch RA Meier, Berlin; aus der U-Haft zur Verhandlung überführt.1. Eine Gerichtsvollzieherin stellt unter Ausschuss der Öffentlichkeit eine Urkunde an den Angeklagten Maurischat zu.2. Bei Mark Vornkahl wurde im Gerichtssaal eineTaschenpfändung vorgenommen.Beginn der HauptverhandlungDie Beklagten verzichten auf eine Einlassung zu Beginn.Nach Befragung des Zeugen Denfeld zum Sachverhalt wurde dieVerhandlung auf Wunsch der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern unterbrochen.Der Angeklagte Maurischat gab nach Fortsetzung derHauptverhandlung Folgendes zu Protokoll:Er sähe ein, dass das Geld auf das falsche Konto gegangen sei und nicht dem eigentlichen Verwendungszweck zugeführt wurde. Das Geld sei aber zurückgezahlt worden und er distanziere sich ausdrücklich von einem Betrug.Schließung der BeweisaufnahmeDer Staatsanwalt verließt sein PlädoyerEr halte am Vorwurf des Betruges fest. Mit Hinweis auf die einschlägigen Vorstrafen des Angekl. Maurischatund auf laufende Ermittlungsverfahren, beantrage er ein Strafmaß von 1 Jahr und 6 Monaten.Er halte dem Angeklagten zu Gute, dass dieserWiedergutmachung geleistet habe, und dass dieser geständig war. Zudem läge die letzte Verurteilung wegen Betruges 11 Jahre zurück. Auch sei der Geschädigte nicht in existentielle Not geraten, wobei der Staatsanwalt nicht über noch laufende Verfahren hinweg sehen könne. Er läge aber dem Angeklagten Maurischat nahe, keine weiteren Aktivitäten im Bezirk der Staatsanwaltschaft Krefeld auszuüben, insbesondere möchte er, dass keine weiteren Anleger im Bezirk der Staatsanwaltschaft Krefeld durch GoMoPa akquiriert werden.Die Freiheitsstrafe soll zur Bewährung ausgesetzt werden.Plädoyer des Verteidigers des Angekl. Maurischat, Herrn RA MeierEr schließe sich, wie (in der Unterbrechung) vereinbart, dem Staatsanwalt an.Es stimme, dass sein Mandant Fehler in seiner Vergangenheit gemacht habe, und dass er auch diesmal einen Fehler begangen haben könnte, jedoch sei der Hinweis wichtig, dass sein Mandant aus diesen Fehlern gelernt habe.Der Angeklagte haben das letzte Wort.Maurischat sagt, es sei bereits alles gesagt worden.Unterbrechung zu Hauptverhandlung. Der Richter zieht sich mit den Schöffen zur Beratung zurück.Urteilsverkündung:Der Angeklagte wird des gemeinschaftlichen Betrugs für schuldig befunden.Der Angeklagte Klaus Maurischat wird zu einerFreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Diese wird zur Bewährung ausgesetzt.Die Bewährungszeit wird auf 3 Jahre festgesetzt.Der Haftbefehl gegen Klaus Maurischat wird aufgehoben.Der Angeklagte trage die Kosten des Verfahrens.UrteilsbegründungDer Richter erklärt, dass eine Täuschung des Geschädigtenvorliegt und somit keine Untreue in Betracht kommen kann.Die Fragen, ob es sich um einen Anlagebetrug handele sei irrelevant. Er hält den Angeklagten die geleistete Wiedergutmachung zu Gute.Ebenso ist das Geständnis für die Angeklagten zu werten. Zudem liegt die letzte Verurteilung des Angeklagten Maurischat 11 Jahre zurück.Die Parteien verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.Mit dem heutigen Urteil endet ein Kapitel in derBetrugssache Goldman Morgenstern & Partners, Klaus Maurischat und Mark Vornkahl.Alle GoMoPa.net Verantwortlichen, Maurischat, Vornkahl und Henneberg sind nun vorbestrafte Abzocker und Betrüger und die Zukunft der Pseudoklitsche GoMoPa.net sieht duster aus.Mir dem Geständnis der beiden ABZOCKER MAURISCHAT UND VORNKAHL vor Gericht bricht ein jahrelangaufrechterhaltenes Lügengeflecht von einigen primitiven Betrügern zusammen. Gewohnheitsverbrecher und Denunzianten,die rechtschaffene Personen und Firmen in ihren Verbrecherforen kriminalisierten.