Presse-Erklärung: Gegen Demokratiefeinde und kommunistische Delinquenten

Peter Ehlers und der NACHRICHTENDIENST”  “GoMoPa” bezeichneten die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel und den deutschen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble als “kriminelle Hehler” und mich als “Internet-Terroristen”.

Dies ist bezeichnet für die psychotische Wahnwelt dieser mutmasslich kommunistischen Delinquenten aus dem Osten Deutschlands.

Zum Tatbestand:

Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung kein eigener Tatbestand. Ein Beamter ist hier nicht anders gestellt als ein anderer Bürger. Es handelt sich also um eine „normale“ Beleidigung gemäß § 185StGB.

Dennoch gibt es bei der Beleidigung eines Amtsträgers, der nicht zwingend Beamter sein muss, eine verfahrensrechtliche Besonderheit: Während die Straftat grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten verfolgt wird, kann gemäß § 194 Abs. 3 StGB bei Amtsträgern auch der Dienstvorgesetzte des Beleidigten den Strafantrag stellen:

„Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. Richtet sich die Tat gegen eine Behörde oder eine sonstige Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so wird sie auf Antrag des Behördenleiters oder des Leiters der aufsichtführenden Behörde verfolgt. Dasselbe gilt für Träger von Ämtern und für Behörden der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.“

Außerdem wird von der Staatsanwaltschaft in der Regel das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht, so dass es weitaus seltener zur Verweisung auf den Privatklageweg oder zur Einstellung des Verfahrens nach § 153153a StPO kommt.

In der Praxis zieht die Beleidigung vor allem von (Polizei-)Beamten meist Geldstrafen nach sich. Bei mehrfach wegen solcher Delikte vorbestraften Personen sind in der Praxis schon kurze Freiheitsstrafen von z. B. 3 Monaten ohne Bewährung vorgekommen.

Fallbeispiel:

Beleidigung von Amtsträgern”Prozesse-Dieter” verurteilt

“Prozesse-Dieter”, prozessfreudiger Sozialhilfeempfänger aus Ratingen, ist zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht in Ratingen bei Düsseldorf sprach den als “König der Kläger” bekannt gewordenen ehemaligen 73-jährigen Sportlehrer wegen 44 Beleidigungen von Amtsträgern wie Beamten, Richtern und Rechtspflegern schuldig.

Per Postkarten hatte sie der Senior mit Fäkalausdrücken überzogen. Das Gericht setzte sich über den psychiatrischen Gutachter hinweg, der den Angeklagten als schuldunfähig eingestuft hatte, weil dieser an einer paranoiden Persönlichkeitsstörung leide.

Dies trifft möglicherweise auch auf die Delinquenten Peter Ehlers/”GoMoPa” zu.